Produkthaftung

Produkthaftung

Schäden und Haftpflichtrisiken aus der Produktherstellung

Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers bzw. Händlers für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte und zwar für Personen- und Sachschäden grundsätzlich außerhalb der Fehlerhaftigkeit des Produktes, die der bestimmungsgemäße Verbraucher oder sonstige Personen in Folge eines Fehlers des Erzeugnisses erleiden.

Die Produkthaftung setzt beim Produktfehler an und ist seit dem 1. Januar 1990 über das geltende Produkthaftungsgesetz geregelt.

Danach muss ein fehlerhaftes Produkt vorliegen. Produkt im Sinne des § 2 ProdHaftG ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie Teil einer anderen Sache ist, sowie Elektrizität. Seit dem 1. Dezember 2000 fallen unter den Produktbegriff zudem landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Jagderzeugnisse.


Fehler

Ein Fehler liegt vor, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigten Sicherheitserwartungen des Verbrauchers nicht erfüllt werden. Sicherheitserwartungen können sich aus der Darbietung, dem üblicherweise zu erwartenden Gebrauch und/oder dem Zeitpunkt der Inverkehrbringung ergeben.

Schäden

Entstehen Schäden aus der Produkthaftung oder werden solche angemeldet, ist unter Berücksichtigung des Standes der Technik, das Vorliegen und der Umfang der Fehlerhaftigkeit bzw. der Mangelhaftigkeit eines Produktes oder einer Leistung zu beurteilen.

Produkthaftung

Anspruchsberechtigt ist sowohl der unmittelbar als auch der mittelbar Geschädigte. Nach § 1 ProdHaftG haftet der Hersteller. Mehr denn je ist daher für Hersteller, Zulieferer, Importeure und Händler eine Auseinandersetzung mit Fragen zur Produkthaftung dringend empfehlenswert, zumal auf europäischer Ebene über weitere Verschärfungen nachgedacht wird.

ATREMIS Management

Unsere Spezialisten beurteilen, ob eine eindeutig und überprüfbar nachgewiesene Fehlerhaftigkeit oder Mangelhaftigkeit eines Produktes zum eingetretenen Schaden geführt hat; vielfach beruhen Schäden aus dem Zusammenspiel verschiedenster, voneinander unabhängiger Ursachen.

Produkthaftung sollte nicht mit Gewährleistung  verwechselt werden;
vgl. hierzu Dr.-Ing. E.h. Dipl.-Ing. C.-O. Bauer, Wuppertal in Bedeutung der zerstörungsfreien Prüfverfahren für die Produkthaftung, DACH-Zeitung:

Die Gewährleistung gilt nur zwischen den Vertragspartnern und ist zeitlich auf maximal 24 Monate befristet. Sie umfasst das Eintreten für das Erfüllen von Leistungen und Ergebnissen von Produkten und Verfahren im Vertragsbereich. Ein Gewährleistungsfall ist ein fehlerhaftes oder mangelhaftes Produkt oder eine fehlerhafte oder mangelhafte Dienstleitung, in Abhängigkeit der vertraglichen Vereinbarungen, bspw. können dies auch vertraglich vereinbarte Produkteigenschaften (früher, ugs.: „zugesicherte Eigenschaften“) sein.

Die Produkthaftung ist hingegen die Haftung für die Folgeschäden fehlerhafter Produkte an Personen oder Sachen, wobei das fehlerhafter Produkt von der Produkthaftung selbst nicht erfasst ist (siehe oben: Gewährleistung bzw. sog. Erfüllungsbereich). Über die Betriebshaftpflichtversicherung sind Vermögensschäden wie Produktionsausfall oder Umsatzverluste und auch Imageschäden nur selten abgedeckt.


Aufgrund der o.g. komplexen Umstände kann eine Ermittlung der Schadenursache und -höhe nur Aufgabe eines Sachverständigen sein.

Wir die ATREMIS Ingenieurgesellschaft können wesentliche sachverständige Hilfestellung für Versicherer, Anwälte und Industrie anbieten, fordern Sie uns!

Unsere Spezialfelder:

Produkthaftpflichtschäden
Schäden in Verbindung mit Produkthaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtrisiken
Risikoermittlung
Risikobewertung

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